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   VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20   

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VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20 (https://dejure.org/2020,35139)
VG Bremen, Entscheidung vom 11.11.2020 - 5 V 2472/20 (https://dejure.org/2020,35139)
VG Bremen, Entscheidung vom 11. November 2020 - 5 V 2472/20 (https://dejure.org/2020,35139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    VwGO § 123 Abs 1 S 2; VwGO § 43; VwGO § 43 Abs 1
    Durch Coronaverordnung untersagter Betrieb eines Kosmetikstudios - Corona; Coronavirus; Kosmetikstudio; Ungleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Schließung eines Kosmetikstudios abgelehnt

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Bremen, 09.11.2020 - 1 B 339/20

    Anordnung der Schließung von Prostitutionsstätten (CoronaVO vom 30.10.2020) -

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20
    Verordnungsermächtigung nach § 32 Satz 1 und 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gegen höherrangiges Recht, insbesondere gegen das Bestimmheitsgebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, gegen den Parlamentsvorbehalt bzw. das Wesentlichkeitsprinzip oder gegen das Zitiergebot auszugehen ist (Beschlüsse vom 09.11.2020, Aktenzeichen 1 B 339/20 und 1 B 342/20; abrufbar über die Homepage des Oberverwaltungsgerichts Bremen).

    Es bedarf dazu einer Absenkung der Zahl der Neuinfektionen in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (OVG Bremen, Beschl. v. 09.11.2020 - 1 B 339/20 -).

    nicht ausgeschlossen werden kann, dass es auch in dem Kosmetikstudio der Antragstellerin zu Virusübertragungen kommen wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 09.11.2020 - 1 B 339/20 -).

    Auch die Überprüfbarkeit der Einhaltung von Ge- und Verboten kann berücksichtigt werden (NdsOVG, Beschl. v. 17.07.2020 - 13 MN 261/20 -, juris Rn. 26 m.w.N.; OVG Bremen, Beschl. v. 30.07.2020 - 1 B 221/20 -, juris Rn. 35; so auch zuletzt OVG Bremen, Beschl. v. 09.11.2020 - 1 B 339/20 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2020 - 11 S 98.20

    SARS-CoV2-Virus; Rechtsverordnung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20
    Schutzmaßnahmen reicht nicht an die Unterbindung von Kontakten und damit die sichere Verhinderung einer Infektion heran (vgl. OVG BlnBdg, Beschl. v. 06.11.2020 - OVG 11 S 98/20 -, juris Rn. 44).

    Zu berücksichtigen ist auch, dass Kunden der Antragstellerin auch im Falle der gestatteten Öffnung ihres Kosmetikstudios - die den Wegfall der Anspruchsberechtigung im Hinblick auf die genannte außerordentliche Wirtschaftshilfe zur Folge haben würde - zwecks Vermeidung eines vermeidbaren Infektionsrisikos womöglich von einem Besuch absehen würden und es auch ohne die verordnete Betriebsschließung zu Umsatzeinbußen kommt (vgl. OVG BlnBdg, Beschl. v. 06.11.2020 - OVG 11 S 98/20 -, juris Rn. 50; so auch bereits VG Bremen, Beschl. v. 30.10.2020 - 5 V 2381/20 -, n.v. zur gastronomischen Sperrstunde).

    Dass der bremische Verordnungsgeber - anders als beispielsweise der Verordnungsgeber Sachsen-Anhalts - einen gleichwertigen Grundbedarf der Bevölkerung bezogen auf die Dienstleistungen eines Kosmetikstudios nicht angenommen hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. OVG BlnBdg, Beschl. v. 06.11.2020 - OVG 11 S 98/20 -, juris Rn. 53; so laut Pressemitteilung vom 10.11.2020 auch das NdsOVG, Beschl. v. 10.11.2020 - 13 MN 409/20 u.a. -).

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren einer der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 19/09 -, juris Rn. 24 m.w.N.).

    In Fällen, in denen inzident die Gültigkeit bzw. Anwendbarkeit einer Rechtsverordnung zu prüfen ist, deren Regelung keines Vollzugsaktes bedarf (sog. self-executing-Norm), wird einerseits vertreten, der Rechtsbehelf sei gegen den Normgeber zu richten, wenn die Rechtsverordnung unmittelbar Rechte und Pflichten der Betroffenen begründet, ohne dass eine Konkretisierung oder Individualisierung durch Maßnahmen des Verwaltungsvollzuges vorgesehen oder möglich ist (so u.a. BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 19/09 -, juris Rn. 30 zur Postmindestlohnverordnung).

    Im Rahmen einer Feststellungsklage kann damit streitig sein, ob der Normgeber befugt war, die streitige Regelung in einer Rechtsverordnung zu erlassen und ob der Rechtsschutzsuchende nach wie vor berechtigt ist, abweichend davon zu handeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 19/09 -, juris Rn. 26).

  • OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20

    Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20
    Dabei können auch sogenannte Nichtstörer in Anspruch genommen werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 B 97/20 -, juris Rn. 43).

    Das der zuständigen Infektionsschutzbehörde oder dem an deren Stelle handelnden Verordnungsgeber eingeräumte Ermessen wird dadurch beschränkt, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen "notwendig", d.h. zur Verhinderung der (Weiter-)Verbreitung der Krankheit geboten sein müssen; die Befugnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG steht damit sowohl inhaltlich ("soweit") als auch zeitlich ("solange") unter einem strengen Verhältnismäßigkeitsvorbehalt, an den der Verordnungsgeber gebunden ist (OVG Bremen, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 B 97/20 -, juris Rn. 46).

  • OVG Bremen, 15.06.2020 - 1 B 176/20

    Schließung von Shisha-Bars nach der Siebten Corona-Verordnung (Bremen) -

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lässt (OVG Bremen, Beschl. v. 15.06.2020 - 1 B 176/20 -, juris Rn. 45 m.w.N.).

    Dieser umfasst notwendigerweise auch Pauschalierungen, Verallgemeinerungen und Generalisierungen (OVG Bremen, Beschl. v. 15.06.2020 - 1 B 176/20 -, juris Rn. 38).

  • BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 3.18

    Streit um die Aufrechterhaltung der bestehenden Verschreibungspflicht für ein

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20
    lediglich als - wenn auch streitentscheidende - Vorfrage aufgeworfen wird; die Prüfung der Gültigkeit der Norm erfolgt danach in inzidenter Weise (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 12.09.2019 - 3 C 3/18 -, juris Rn. 20 ff.; BVerwG, Urt. v. 28.06.2000 - 11 C 13/99 -, juris Rn. 29; BVerfG, Beschl. v. 17.01.2006 - 1 BvR 541/02 -, juris Rn. 50; Happ, in: Eyermann, 15. Aufl. 2019, VwGO § 43 Rn. 9; Sodan; in: Sodan/Ziekow, 5. Aufl. 2018, VwGO § 43 Rn. 58, 58a).

    Weder das Ordnungsamt Bremen noch andere Behörden im Land Bremen sind befugt, Betreiber von Kosmetikstudios im Anwendungsbereich der Norm von der Schließung zu befreien (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.09.2019 - 3 C 3/18 -, juris Rn. 15 f. zur Klage gegen die Normgeberin der Arzneimittelverschreibungsverordnung).

  • VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20

    Durchführung einer Karrieremesse in Zeiten der Corona-Pandemie; nicht

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20
    Sie ist auch dann statthaft, wenn dies nicht in Abrede gestellt wird, wegen Zweifeln an der Vereinbarkeit der untergesetzlichen Norm mit höherrangigem Recht aber von dem Nichtbestehen eines durch die Regelung der Rechtsverordnung begründeten Rechtsverhältnisses ausgegangen wird (so bereits VG Bremen, Beschl. v. 27.08.2020 - 5 V 1672/20 -, juris Rn. 26).

    Die Kammer hat bereits entschieden, dass es dem Rechtsschutzsuchenden dem Grunde nach freisteht, selbst zu entscheiden, wem gegenüber er das (Nicht-)Bestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt wissen möchte (VG Bremen, Beschl. v. 27.08.2020 - 5 V 1672/20 -, juris Rn. 32).

  • OVG Bremen, 09.11.2020 - 1 B 342/20

    Anordnung der Schließung von Fitnessstudios - Coronavirus; Covid-19;

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20
    Verordnungsermächtigung nach § 32 Satz 1 und 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gegen höherrangiges Recht, insbesondere gegen das Bestimmheitsgebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, gegen den Parlamentsvorbehalt bzw. das Wesentlichkeitsprinzip oder gegen das Zitiergebot auszugehen ist (Beschlüsse vom 09.11.2020, Aktenzeichen 1 B 339/20 und 1 B 342/20; abrufbar über die Homepage des Oberverwaltungsgerichts Bremen).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2020 - 13 MN 261/20

    Abstandsgebot; Abstandsregelung; allgemeiner Gleichheitssatz; allgemeiner

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20
    Auch die Überprüfbarkeit der Einhaltung von Ge- und Verboten kann berücksichtigt werden (NdsOVG, Beschl. v. 17.07.2020 - 13 MN 261/20 -, juris Rn. 26 m.w.N.; OVG Bremen, Beschl. v. 30.07.2020 - 1 B 221/20 -, juris Rn. 35; so auch zuletzt OVG Bremen, Beschl. v. 09.11.2020 - 1 B 339/20 -).
  • OVG Bremen, 30.07.2020 - 1 B 221/20

    Schließung von Shisha-Bars nach der Zwölften Coronaverordnung - Coronaverordnung;

    Auszug aus VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20
    Auch die Überprüfbarkeit der Einhaltung von Ge- und Verboten kann berücksichtigt werden (NdsOVG, Beschl. v. 17.07.2020 - 13 MN 261/20 -, juris Rn. 26 m.w.N.; OVG Bremen, Beschl. v. 30.07.2020 - 1 B 221/20 -, juris Rn. 35; so auch zuletzt OVG Bremen, Beschl. v. 09.11.2020 - 1 B 339/20 -).
  • VG Bremen, 30.10.2020 - 5 V 2381/20

    Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 - Schließung - Folgenabwägung;

  • VG Bremen, 16.10.2020 - 5 V 2211/20

    Widerruf der Zulassung einer Veranstaltung zur Durchführung eines temporären

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2020 - 13 MN 409/20

    Coronabedingte Schließung von Betrieben der körpernahen Dienstleistungen wie

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • OVG Hamburg, 20.05.2020 - 5 Bs 77/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Fitness- und Sportstudios in zweiter Instanz

  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

  • EuGH, 07.12.2006 - C-13/06

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste

  • VG Gießen, 04.05.2020 - 4 L 1608/20

    Infektionsschutz - Beschränkung der Verkaufsfläche eines dezentral gelegenen

  • BVerwG, 01.03.1967 - IV C 74.66

    Berücksichtigung einer Klageänderung im Revisionsverfahren zur Feststellung des

  • VGH Bayern, 26.03.2001 - 9 B 96.1129
  • VG Münster, 11.01.2021 - 5 L 7/21

    Hunde dürfen weiter frisiert werden

    vgl. VG Münster, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 5 L 1010/20 - VG Bremen, Beschluss vom 11. November 2020 - 5 V 2472/20 -, juris, Rn 15 f. sowie VG Potsdam, Beschluss vom 30. April 2020 - 6 L 379/20 - , juris, Rn. 7, jeweils m. w. N.
  • VG Münster, 10.03.2022 - 5 L 145/22

    Anspruch auf Ausstellung (neuer) Genesenennachweise? - Corona-Virus

    vgl. BVerwG, Urteile vom 12. September 2019 - 3 C 3.18 -, juris, Rn. 20 ff., und vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, juris, Rn. 29; VG Bremen, Beschluss vom 11. November 2020 - 5 V 2472/20 -, juris, Rn. 16.

    vgl. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl. 2021, § 43 VwGO, Rn. 16; VG Bremen, Beschluss vom 11. November 2020 - 5 V 2472/20 -, juris, Rn. 17.

  • VG München, 21.05.2021 - M 28 E 20.1922

    Zur Einordnung einer Pyrolyseanlage nach 17. BImSchV

    Zwar sind (vorläufige) Feststellungsbegehren grundsätzlich auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren statthaft, wenn der Antragsteller sein Begehren in der Hauptsache im Wege der Feststellungsklage nach § 43 VwGO verfolgen kann (vgl. OVG RhPf, B.v. 29.8.2018 - 6 B 10774/18 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 22.6.2017 - 13 B 238/17 - juris Rn. 13 f.; VG Bremen, B.v. 11.11.2020 - 5 V 2472/20 - juris Rn. 14; VG Köln, B.v. 30.6.2017 - 9 L 2085/17 - juris Rn. 6).
  • VG Neustadt, 03.03.2021 - 5 L 156/21

    Eilrechtsschutz bei einer sogenannten "self-executing-Norm"; richtiger

    Dem Rechtsschutzsuchenden steht es prinzipiell nicht frei, selbst zu entscheiden, wem gegenüber er das (Nicht-)Bestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt wissen möchte (so aber VG Bremen, Beschluss vom 27. August 2020 - 5 V 1672/20 -, juris und Beschluss vom 11. November 2020 - 5 V 2472/20 -, juris).
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